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Melderegisterauskunft Erteilung einfach
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften
Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren:
für gewerbliche Zwecke: EUR 12,00
für private Zwecke: EUR 9,00
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Zahlungsmöglichkeiten bei einer Online-Bestellung:
giropay, paypal, paydirekt,Kreditkarte (VISA und Mastercard)