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Melderegisterauskunft Erteilung einfach


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle

  •   Familienname,
  •   Vornamen,
  •   Doktorgrad und
  •   derzeitige Anschriften

zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann und wenn die Person im Melderegister nicht erfasst ist.

Vor dem Hintergund aktueller gesetzlicher Bestimmungen zum Datenschutz bzw. Bundesmeldegesetz muss die Nachfrage begündet werden.

Mit der Anfrage müssen Sie schriftlich erklären, dass die Anfrage nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet werden soll ( §44 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 BMG).

Hinweis zur Online-Bestellung: Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.

Gebühren: 
für gewerbliche Zwecke: EUR 12,00
für private Zwecke: EUR 9,00

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Zahlungsmöglichkeiten bei einer Online-Bestellung: 
giropay, paypal, paydirekt,Kreditkarte (VISA und Mastercard)

Fachbereich Ordnung und Soziales