Sterbeurkunde Ausstellung
Sterbeurkunde Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Allgemeine Informationen
Der Tod eines Menschen muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich er eingetreten ist, angezeigt werden. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterbebuch kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen und die Todesbescheinigung sind der zuständigen Stelle vorzulegen.
Auskünfte über die notwendigen Unterlagen erteilt die zuständige Stelle. In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.
Die Beisetzung kann in der Regel erst nach der erfolgten Beurkundung des Sterbefalles erfolgen.
Verfahrensablauf
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Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
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Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
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Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
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Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Kopie)
Hinweis zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
- ärztliche Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe- oder Lebenspartnerschaft bestand
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und evtl.
- Nachweis über die Auflösung
- Personalausweis des Verstorbenen und des Anzeigenden
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
15,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr:
7,50 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Zahlungsmöglichkeiten bei einer Online-Bestellung:
giropay, paypal, paydirekt,Kreditkarte (VISA und Mastercard)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Ein Sterbefall ist spätestens an dem dritten auf den Todestag folgenden Werktag bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Ist ein Angehöriger im Krankenhaus, im Alten- oder Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so obliegt diesen nach § 30 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) eine zusätzliche Anzeigepflicht.
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage:
§§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
Amt/Fachbereich
Fachbereich Ordnung und Soziales
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport