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Eheurkunde Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Einsicht in das Eheregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:
- Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
- Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Wenn Sie erneut heiraten möchten, benötigen Sie einen beglaubigten Eheregisterauszug. Dieser erhält dann automatisch einen Vermerk über die Auflösung der Ehe.
Amt/Fachbereich
Fachbereich Ordnung und Soziales
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 10,00 €
Für jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, werden 5,00 € erhoben.
Zahlungsmöglichkeiten bei einer Online-Bestellung:
giropay, paypal, paydirekt,Kreditkarte (VISA und Mastercard)
Für jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, werden 5,00 € erhoben.
Zahlungsmöglichkeiten bei einer Online-Bestellung:
giropay, paypal, paydirekt,Kreditkarte (VISA und Mastercard)
Bemerkungen
Um diese Dienstleistung nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich. Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.