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Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb des Bereichs der zuständigen Stelle ist für die bisherige Betriebsstätte eine Gewerbeabmeldung erforderlich.

Durch die Gewerbeabmeldung wird das Ende der Betriebstätigkeit im Gewerberegister eingetragen. Die Abmeldebescheinigung wird ausgestellt. Alle weiteren zuständigen Behörden werden durch die Gemeindeverwaltung benachrichtigt.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht

Hinweis zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.

Die Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsens (AllGO).

Gebühr: 14,50 €

Zahlungsmöglichkeiten bei einer Online-Bestellung: 
giropay, paypal, paydirekt,Kreditkarte (VISA und Mastercard)

Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen.

Fachbereich Ordnung und Soziales