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Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:

  • sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
  • die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn angemeldet werden.

Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Personengesellschaften (jede/jeder für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafterin/Gesellschafter ist dabei anzeigepflichtig)
  • bei juristischen Personen die juristische Person selbst (GmbH, AG)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vorlage eines Führungszeugnisses
  • ggf. Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde,
  • ggf. Handwerkskarte
  • Ausländer benötigen eine Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
  • im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht

Hinweis zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen. 

Die Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsens (AllGO).

Gebühr:
29,00 € 

Zahlungsmöglichkeiten bei einer Online-Bestellung: 
giropay, paypal, paydirekt,Kreditkarte (VISA und Mastercard)

Fachbereich Ordnung und Soziales