Gewerbe Anmeldung
Gewerbe Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
- sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
- die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn angemeldet werden.
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Personengesellschaften (jede/jeder für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafterin/Gesellschafter ist dabei anzeigepflichtig)
- bei juristischen Personen die juristische Person selbst (GmbH, AG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vorlage eines Führungszeugnisses
- ggf. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde,
- ggf. Handwerkskarte
- Ausländer benötigen eine Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
- im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Hinweis zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsens (AllGO).
Gebühr: 29,00 €
Zahlungsmöglichkeiten bei einer Online-Bestellung:
giropay, paypal, paydirekt,Kreditkarte (VISA und Mastercard)
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage:
Amt/Fachbereich
Fachbereich Ordnung und Soziales